Es ist den Besuchern verboten, folgende Gegenstände mit sich zu führen: Waffen und Gegenstände, die wie eine Waffe eingesetzt werden können, Gassprühflaschen, ätzende oder färbende Substanzen oder Druckbehälter für leicht entzündliche oder gesundheitsschädigende Gase, ausgenommen handelsübliche Taschenfeuerzeuge, Glasbehälter, Flaschen, Dosen, Plastikkanister, Hartverpackungen, pyrotechnisches Material wie Feuerwerkskörper, bengalische Feuer, Rauchpulver, Leuchtkugeln, Wunderkerzen etc., Fackeln, Stangen, Stöcke (ausgenommen für Gehbehinderte) etc., mechanisch oder elektrisch betriebene Lärminstrumente, Schriften, Plakate und andere Gegenstände, die einer extremistischen, rassistischen, fremdenfeindlichen oder fundamentalistischen Meinungskundgabe dienen, sperrige Gegenstände wie Leitern, Hocker, Stühle, Kisten, Reisekoffer, großflächige Spruchbänder, Doppelhalter, größere Mengen von Papier, Tapetenrollen, Drogen, jegliche Lebensmittel (Speisen und Getränke). Ausnahmen gelten für Gäste, die Speisen und Getränke krankheitsbedingt nach Vorlage eines ärztlichen Attestes oder eines entsprechenden Ausweises mitführen müssen. Ebenso ausgenommen von einem Verbot ist die Verpflegung von Babys und Kleinkindern, und von Blindenhunden.